Betreuungszeiten
Montag bis Freitag:
07:00–17:00 Uhr
• Samstag: nach Vereinbarung
Stundensatz 12 € pro Stunde.
• Sonntag: geschlossen
Urlaub
Ich plane jährlich drei Wochen Urlaub, die ich nach Möglichkeit mit den Ferienzeiten der Eltern abstimme, um eine verlässliche Betreuung sicherzustellen.
Vertretungskraft
Ich werde stets persönlich für die Kinder da sein. Sollte ich einmal krank sein oder Urlaub haben, übernimmt eine hervorragende, erfahrene und qualifizierte Kindertagespflegeperson die Vertretung. So ist jederzeit eine liebevolle und kompetente Betreuung gewährleistet.
Frau Zeynab Rawesh
Kosten und Förderung
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 11.12.2025 im Rahmen der Jugendhilfe einen neuen Stundensatz festgelegt, der sowohl die Eltern entlastet als auch uns als Betreuungseinrichtung unterstützt.
Ein großer Teil der Betreuungskosten wird weiterhin vom Jugendamt übernommen. Sie zahlen nur den Beitrag direkt dorthin, wenn die Betreuungsstunden dort bewilligt wurden.
Mein Einkommen richtet sich nach den Sätzen des Jugendamtes. Zuzahlungen sind nicht erforderlich.
Wichtig: Wird keine Förderung durch das Jugendamt bewilligt, tragen die Eltern die Betreuungskosten privat. In diesem Fall gelten die gleichen Stundensätze wie beim Jugendamt.
Für die Verpflegung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie bringen das Essen für Ihr Kind selbst mit
- oder Sie zahlen monatlich 50 € Verpflegungsgeld direkt an mich, in dem die Kosten für Essen und Verpflegung enthalten sind.
Beispiel
Bei 30 Stunden pro Woche beträgt Ihr Beitrag an das Jugendamt 108 €.
Zusammen mit dem Verpflegungsgeld ergibt sich ein Gesamtbetrag von 158 € pro Monat.
Ohne Förderung durch das Jugendamt zahlen Sie die gesamten Betreuungskosten zum jeweils gültigen Stundensatz des Jugendamtes direkt an mich.
Finanzielle Entlastung möglich
Informieren Sie sich unter "Finanzielle Unterstützung“, wie Sie einen großen Teil der Betreuungskosten zurückerhalten können - auch rückwirkend!
Finanzielle Unterstützung
Es gibt verschiedene finanzielle Hilfen für Familien. Ich begleite Sie gerne bei den Details.
Zusätzlich gibt es Unterstützung nach (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) über das Finanzamt:
• Sie können einen großen Teil der Kosten zurückholen.
Änderung ab 2025:
Beispielbetrag 3.090 €
Bis 2024: 2/3 der Kosten = 2060 €, aber nur 4.000 € erlaubt.
Ab 2025: 80 % der Kosten = 2472 €, jedoch max. 4.800 €.
Die Ausgaben belaufen sich lediglich auf 618 €,der verbleibende Betrag von 3060 € wird Ihnen Zurückerstattet.
Eltern können ab 2025 800 € mehr steuerlich absetzen als zuvor.
Gut zu wissen
Die Tagesmutter muss offiziell anerkannt sein (z. B. über das Jugendamt), damit die Kosten steuerlich absetzbar sind.
• Manche Kommunen bezuschussen zusätzlich die Betreuung bei Tagesmüttern, ähnlich wie bei Kitas. Das ist regional unterschiedlich – in Mannheim gibt es dafür eigene Regelungen über das Jugendamt.
• Für Alleinerziehende gelten die gleichen Entlastungsbeträge und Ansprüche, egal ob das Kind bei einer Tagesmutter oder in einer Kita betreut wird.